Pflichtveranstaltung für alle Studienrichtungen des Studiengangs Kunsttechnologie, Konservierung, Restaurierung von Kunst- und Kulturgut

1. Arbeiten an Kunstwerken:

      • Kunsttechnologische Untersuchung 
      • Untersuchung des Erhaltungszustandes (Schadenserfassung)
      • Durchführung von konservatorischen und/oder restauratorischen Arbeitsschritten unter Anleitung der Lehrenden
2. Vermittlung von:

      • Atelier- und Arbeitsplatzorganisation
      • Kenntnis ausgewählter Materialien, Werkzeuge und Geräte